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Frille, die unendliche Geschichte


Der Friller »Mord auf Bestellung« wurde am 17. November 1985 verübt. Nicht jedoch am potentiellen Mordopfer Karl-Friedrich M. Statt des Bauernsohnes erschoss ein gedungener Mörder im Auftrag des Vaters einen Nachbarn.
Nach einem zweiten Anschlag des Vater Fritz M. (80) zwei Jahre später mahlten auch die Mühlen der Justiz: Der Nachbar wurde exhumiert, die Kugel im Kopf des Leichnams entdeckt. Fritz M. wurde der Prozess gemacht und im Oktober nur zu 13 Jahren Haft wegen versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt. Der Mörder erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, sein Urteil wurde auch rechtskräftig. Den Kniff des Bielefelder Schwurgerichts, den Anstifter nur wegen versuchter Anstiftung zum Mord haftbar zu machen, trug der Bundesgerichtshof (BGH) nicht mit. Er hielt Fritz M. der vollendeten Anstiftung für schuldig. Erneut das Landgericht verurteilte den Mann 1992 nun zu lebenslanger Haft. Auch dieses Strafmaß war den Bundesrichtern zu viel, sie hoben auch das Urteil auf. - Das Landgericht Dortmund setzte im Dezember 1993 den Schlusspunkt, verurteilte Fritz M. schließlich zu zwölf Jahren Haft wegen versuchten Mordes und vollendeter Anstiftung. Kurios blieb, dass M. danach ein freier Mann war, er hatte nicht einen Tag in Strafhaft gesessen.uko

Artikel vom 14.02.2007