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Außengastronomie:
Kompromiss bei Gebühren

Sondernutzungssatzung tritt mit Änderungen in Kraft

Bielefeld (bp). Einstimmig angenommen wurde gestern vom Stadtentwicklungsausschuss die neue Sondernutzungssatzung - mit den Änderungen, die CDU, SPD und Grüne gemeinsam beantragt haben. Demnach gibt es nur eine einzige Anhebung der Gebühren zum Beispiel für Außengastronomie oder Werbeaufsteller. Zudem tritt die Satzung erst zum 1. Januar 2008 in Kraft. Verzichtet wird zudem auf eine einheitliche »Möblierung« in der Außengastronomie in den Stadtbezirken.

Ralf Nettelstroth (CDU): »In der Außengastronomie wollen wir auf eine Überregulierung verzichten, dennoch wird Einheitlichkeit in der Innenstadt inklusive des Neuen Bahnhofsviertels angestrebt.« So sind zum Beispiel »Fremdwerbung auf Sonnenschirmen und deren Farbgebung mit der Stadt Bielefeld abzustimmen«. Georg Fortmeier (SPD) wies darauf hin, dass die Gebühren zuletzt vor 15 Jahren erhöht worden seien und in dieser Zeit nicht nur in City und Altstadt, sondern auch in den Bezirken »deutliche Aufwertungen erreicht« worden seien. Beigeordneter Gregor Moss räumte ein, die neue Satzung lebe von Kompromissen, man habe mit Einnahmen vom 1. Mai diesen Jahres an kalkuliert: »Die Stadt muss jetzt Einbußen hinnehmen.«
Dr. Bernd Brunemeier (SPD) versuchte zu erreichen, bei »Imbissständen mit Direktverzehr« bei Volksfesten in den Stadtbezirken auf eine Anhebung der Gebühren zu verzichten. Brunemeier: »Jürmker Klön, Glückstalertage oder Heeper Ting liegen in öffentlichem Interesse, dienen auch der Belebung der Nebenzentren. Da sollten wir Gastronomie und Händlern entgegen kommen.« Ralf Nettelstroth nannte die Erhöhung der Standgebühren von jetzt 1,25 Euro pro Meter und Tag auf 1,58 Euro »marginal«: »Hier kann doch wohl niemand ernsthaft behaupten, dadurch die Stadtteilfeste zu gefährden. . .« Für Georg Fortmeier hat man die Mehrkosten bereits wieder herein geholt, »wenn man mehr als zwei Pils verkauft«. Es gehe bei der neuen Satzung auch um die Nutzung des öffentlichen Raumes. Fortmeier: »Eine maßvolle Regelung.« Zudem liege Bielefeld auch nach der Gebührenerhöhung noch »im guten Mittelfeld vergleichbarer Großstädte«. Ebenfalls in der Satzung geändert: Werbeaufsteller müssen nicht mehr »unmittelbar« an der Hauswand stehen (Nettelstroth: »Macht keinen Sinn«), aber im Interesse von Sehbehinderten müsse der Rinnstein frei gehalten werden.

Artikel vom 14.02.2007