Bonn (dpa). Eine angeheiratete Gräfin hat nach Streichung aus dem Handbuch des Adels eine Schlappe erlitten. Im Prozess gegen den Herausgeber wies das Landgericht Bonn die 20 000-Euro-Schmerzensgeldklage ab. Die Gräfin war nach ihrer Scheidung aus dem Buch, dem Gotha, gestrichen worden (wir berichteten).