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Kommt Mörder
nie wieder frei?

Täter greift Frau und Mädchen an

Von Uwe Koch und
Bernhard Pierel (Foto)
Bielefeld (WB). Eine Frau hat er überfallen und ein Kind sexuell missbraucht - jetzt muss ein 29-jähriger Mörder aus Minden mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechnen. Der Mann steht seit gestern vor einer Jugendkammer des Landgerichts Bielefeld.

Nach neuneinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Vergewaltigung und Verdeckungsmordes sowie Brandstiftung war der Mindener Siegfried B. gerade erst aus der Haft entlassen worden, als er sich im September 2006 seinem nächsten Opfer näherte: An einem Badesee in Minden hatte Siegfried B. schon mehrere Tage die 47-jährige Sigrid F. (Namen der Opfer geändert) beobachtet, als er sich der Frau am 22. September mit einer unverschämten Forderung näherte: Er wolle Nacktfotos von ihr machen, sie solle sich für ihn ausziehen. Als sich die Frau weigerte, so die Anklage von Staatsanwältin Ute Beckmann, fiel er über die 47-Jährige her, rang sie zu Boden und setzte sich auf sein Opfer. Siegfried B. würgte die Frau und schlug ihr mehrfach die Faust ins Gesicht. Die Frau durchlebte Todesängste, nach ihren Hilfeschreien ließ B. schließlich von ihr ab. Erst Tage später erfuhr sie von der verbrecherischen Vergangenheit ihres Peinigers, noch heute leidet das Opfer unter Angstzuständen und Schlafstörungen. B. bestritt gestern diese Tat, er sei von der Frau um die Fotos gebeten worden.
Zwei Tage nach dem Überfall am Baggersee überredete B. ein elfjähriges Mädchen, ihn in seine Mindener Wohnung zu begleiten. Arglos folgte ihm die Schülerin, sie hoffte auf Geschenke. In seinem Schlafzimmer verleitete B. die Kleine, sich auszuziehen. Dann fertigte er pornographische Bilder und missbrauchte das Mädchen sexuell.
Rückblick ins Jahr 1996: Am 29. November verschleppte Siegfried B. in Minden eine 29-jährige Frau in ein Schreberhäuschen, vergewaltigte sein gefesseltes Opfer mehrfach und tötete es mit Axthieben auf den Kopf. Dann zündete er die Hütte in der Schrebergartenkolonie an. Das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Bielefeld lautete auf eine neuneinhalbjährige Jugendstrafe.
Als Siegfried B. nach voller Verbüßung der Strafe Anfang 2006 aus der JVA Werl entlassen wurde, gab es eine vernichtende Prognose: Die Anstaltsleitung erwartete »eine hohe Rückfallgefahr«. Die aktuelle Expertise eines psychologischen Sachverständigen soll dem Vernehmen nach nicht besser ausgefallen sein: Der Gutrachter soll Staatsanwaltschaft und Gericht empfohlen haben, den Mann für immer wegzuschließen. Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer verkündete denn auch gestern einen richtungsweisenden Beschluss: Dem Angeklagten Siegfried B. drohe die Unterbringung in der Psychiatrie und/oder die Sicherungsverwahrung.
Der Prozess wird heute fortgesetzt.

Artikel vom 14.02.2007