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Freispruch nach dem Busunglück


Hannover (dpa). Eines der schwersten Busunglücke der vergangenen Jahre bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Fast vier Jahre nach dem Unfall eines vollbesetzten Reisebusses bei Lyon mit 28 Todesopfern sprach das Landgericht Hannover gestern einen 43-Jährigen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. »Wir konnten nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Angeklagte den offensichtlich übermüdeten Fahrer eingeteilt hat«, betonte das Landgericht Hannover.
Der Doppeldeckerbus eines Reiseunternehmens aus Wunstorf war am Morgen des 17. Mai 2003 auf dem Weg ins spanische Lloret de Mar in Frankreich ins Schleudern geraten. Er durchbrach ein Brückengeländer und überschlug sich mehrmals. Unter den 28 Getöteten war auch der Busfahrer. »Wir wissen immer noch nicht genau, was an dem Unglücksmorgen passiert ist. Es gibt aber Anhaltspunkte, dass der Fahrer übermüdet war«, erläuterte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte den 43-Jährigen zur Verantwortung ziehen wollen, weil er als »faktischer Geschäftsführer« den Fahrer eingeteilt hatte. Dies ließ sich laut Gericht nicht beweisen. Der Busfahrer (53) und offizielle Chef des Unternehmens habe sich eigenmächtig für die Fahrt eingeteilt.

Artikel vom 13.02.2007