31.03.2007
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Keinen Unterschied zwischen mehr- und einspurigen Fahrzeugen machen in Sachen Warnwestenplicht Belgien, Kroatien und Slowakei: Auch Motorradfahrer müssen sie dabei haben.
Italien, Österreich und Spanien befreien Fahrer einspuriger Fahrzeuge von der Warnwestenpflicht - Fahrer von Motorradgespannen oder Quads aber nicht.
In Portugal gilt die Warnwestenpflicht für Fahrzeuge mit portugiesischem Kennzeichen, in Deutschland und Tschechien für gewerblich betriebene Kraftfahrzeuge: Motorrad-Kuriere beispielsweise müssen demnach eine dabei haben.
Artikel vom 31.03.2007