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Gauselmann unter Verdacht

Angeblich Spielautomaten frisiert - Espelkamper Firma bestreitet Vorwürfe

Von Dietmar Kemper
Bielefeld/Espelkamp (WB). Der Spielhallenbetreiber Gauselmann aus Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke) soll Geldautomaten in den 190 Merkur-Salons technisch friesiert haben, um Stammkunden häufiger Gewinne zu ermöglichen als Gelegenheitsspielern.
Firmenchef Paul Gauselmann (72).

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat Verfahren gegen mindestens zehn Geschäftsführer von Spielhallen im gesamten Bundesgebiet eingeleitet, in denen manipuliert worden sein soll. Es bestehe der Verdacht, dass unerlaubt Glücksspiele veranstaltet wurden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Reinhard Baumgart, gestern dieser Zeitung. Deshalb ermittle die Behörde seit Herbst 2006 wegen möglicher Verstöße gegen Paragraf 284 Strafgesetzbuch. Das Unternehmen mit 5638 Mitarbeitern in 85 Ländern wies die Vorwürfe zurück.
Geklagt haben zwei Personen aus Hannover, einer davon betreibt selbst eine Spielhalle. Baumgart erläuterte: »Mitarbeiter der Firma Gauselmann sollen anhand von Karten, die in die Automaten gesteckt wurden, erkannt haben, wer spielt. Außerdem sollen sie in der Lage gewesen sein, bei Stammkunden den Ausgang des Spiels zu beeinflussen.«
Gauselmann-Unternehmenssprecher Robert Hess betonte gestern, illegales Glücksspiel habe nicht stattgefunden: »Es hat definitiv und zu keinem Zeitpunkt einen Eingriff in den zugelassenen Spiel- und Gewinnplan von Automaten gegeben.« Immer wieder werde das Unternehmen »von wirtschaftlich gescheiterten Außenseitern der Branche« in Medien »denunziert« oder bei Staatsanwaltschaften angezeigt.
So wie ein ähnliches Verfahren im März 2006 in Augsburg würden auch die Ermittlungen in Bielefeld später eingestellt, erwartet Hess. In Augsburg hatte im Sommer 2004 der Spielhallenbetreiber Peter Eiba die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, weil in Gauselmanns Merkur-Spielotheken Geräte manipuliert worden seien. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als Kontrollbehörde stellte »Veränderungen« fest. Aber die Staatsanwaltschaft erklärte, ein Verstoß gegen geseztliche Normen liege nicht vor. Wegen der Abweichungen von den PTB-Prüfrichtlinien wurde gegen einen Gauselmann-Manager eine Geldbuße von 6500 Euro verhängt.
»Falsch« nannte Hess die Behauptung des Magazins »Spiegel«, wonach mit der Merkur-Kundenkarte und Platinen das Geschehen gesteuert und Sonderspiele sowie Gewinne von Stammkunden gutgeschrieben und zwischen Geräten hin und her bewegt werden können. Die Karten gebe es nicht mehr, auch vorher habe der Benutzer nicht identifiziert werden können. S. 2: Kommentar
Wirtschaft: Hintergrund

Artikel vom 12.02.2007