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Lieber investieren als abfinden

Dr. von Oertzen im Bankhaus Lampe: Erbregelung sorgfältig planen

Von Bernhard Hertlein
Bielefeld (WB). Wer denkt schon gern an seinen Tod? Eine Privatbank scheut schwierige Themen nicht. Beim jüngsten Herrenabend des Bielefelder Bankhauses Lampe sprach Dr. Christian von Oertzen, Anwalt in der Frankfurter Fachkanzlei Flick Gocke Schaumburg, über Firmen- und Vermögensnachfolge.
Herrenabend beim Bankhaus Lampe (v.l.): Bankmanager Peter Ebertz, Ferdinand Oetker, Referent Dr. Christian von Oertzen, Elitereport-Chefredakteur Hans-Kaspar von Schönfels, Lampebank-Chef Prof. Stephan Schüller, Michael Maletzky und Karl-Heinz Franke. Foto: Bernhard Pierel

Im Beisein von Helmut Claas (Harsewinkel), Horst Wortmann (Detmold), Jürgen Horstmann (Bielefeld), Franz-Josef Krane (Rheda-Wiedenbrück), Paul Gauselmann (Espelkamp) und etwa 100 weiterer Unternehmer aus OWL wies Oertzen darauf hin, dass es bei testamentarischen Verfügungen nicht nur steuerliche, sondern, wenn die letzten Dinge nicht geordnet geregelt werden, auch große unternehmerische Risiken gibt. »Der Zwang, weichende Erben finanziell abfinden zu müssen, kann schwere Deinvestitionen im Unternehmen nach sich ziehen«, erklärte der Vertreter der Kanzlei, die zur Elite der »Erbschaftsoptimierer« gezählt werden. Im schlimmsten Fall müsse die Firma sogar verkauft werden. Die gleiche Gefahr gehe vom »Pflichtteil des Staates« aus, wie Oertzen die Erbschafts- und Schenkungssteuer nannte.
Die Erbschaftsregelung erfasst stets viele andere Abmachungen und Aspekte. Das reicht Oertzen zufolge vom Ehevertrag bis zur Gründung einer Stiftung. Von den möglichen Sonderentwicklungen, die mitbedacht werden sollten, erwähnte der Referent, dass Ehen -Êauch die des eigenen Nachwuchses -Êscheitern können, dass die nächste vor der Elterngeneration sterben kann und dass ein Erbe in eine Sekte eintreten kann. Vielleicht verliere er auch in kurzer Zeit den Spaß am Unternehmertum und »versilbere« das Unternehmen, womit die Geschwister, die sich nur mit dem Pflichtteil zufrieden geben mussten, doppelt bestraft würden.
Das oft verwendete so genannte »Berliner Testament« birgt Oertzen zufolge für den Unternehmer ebenfalls Risiken. Vor allem erhöhe es die steuerliche Belastung, da das Vermögen des zuerst verstorbenen Elternteils erst mit dem zweiten Erbfall an die Kinder gelange und so in einer Generation zweimal besteuert werde. Nicht zuletzt würden die Kinder, die den Betrieb fortführen sollen, aber auch demotiviert: »Eine Nießbrauch-Regelung zu Gunsten des Ehegatten ist dem Berliner Testament fast immer vorzuziehen.«

Artikel vom 10.02.2007