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...die Hundesteuer, die auch für Polizeihunde gezahlt werden muss. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einem Beschluss klargestellt. Für die Erhebung der Hundesteuer sei es nicht relevant, ob das Tier zu privaten oder beruflichen Zwecken im eigenen Heim gehalten werde, entschieden die Richter. Die Hundeführer müssen daher wohl weiter die Steuer aus der pauschalen Aufwandsentschädigung begleichen, die sie von ihrem Dienstherren für die Hundehaltung bekommen. Geklagt hatte ein Beamter der Bundespolizei aus Südhessen.

Artikel vom 12.02.2007