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Nach Nachtmarsch
Rekruten misshandelt?

18 Bundeswehrausbilder kommen vor Gericht


Münster (dpa). Mehr als zwei Jahre nach der angeblichen Misshandlung von Bundeswehrrekruten im münsterländischen Coesfeld beginnt am Landgericht Münster der Prozess gegen die Ausbilder. Die 18 Angeklagten müssen sich vom 19. März an wegen der Misshandlung Untergebener verantworten, teilte das Gericht am Freitag mit. Unter ihnen ist auch der 34 Jahre alte damalige Kompaniechef. Dabei sollen die Rekruten unter dem Vorwand, das Verhalten nach einer Gefangennahme zu üben, unter anderem mit Stromstößen eines Feldfernsprechers traktiert und längere Zeit gefesselt worden sein. Es sind 45 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll im Dezember 2007 gesprochen werden.
Das Gericht teilte mit, den Angeklagten werde vorgeworfen, in der Zeit von Juni bis Anfang September 2004 Rekruten körperlich misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Die Männer im Alter zwischen 25 und 34 Jahren gehörten als Offizier, beziehungsweise als Unteroffiziere einem in Coesfeld stationierten Instandsetzungsbataillon an.
In vier Fällen soll es nach einem Nachtmarsch in unterschiedlicher Beteiligung der Angeklagten zu den Misshandlungen gekommen sein. Dabei sollen jeweils 82, 32, 27 und 22 Rekruten betroffen gewesen sein. Bei den nachgestellten Geiselnahmen sollten die jungen Männer unter anderem an Händen gefesselt und mit verbundenen Augen teils längere Zeit knien. Anderen wurde demnach in den mit Gewalt geöffneten Mund Wasser gepumpt. Die Rekruten sollen gezwungen worden sein, Liegestütze und Kniebeugen zu machen. Staatsanwaltschaft und Landgericht in Münster waren sich zunächst in der Bewertung der Vorfälle nicht einig. Nachdem das Landgericht einen Großteil der Anklage nicht zugelassen hatte, stimmte das Oberlandesgericht Hamm der Eröffnung des Hauptverfahrens zu.

Artikel vom 10.02.2007