10.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Enkelin kommt
vor Gericht

Anklage wegen versuchten Mordes

Von Christian Althoff
Detmold (WB). Anklage wegen versuchten Mordes hat die Staatsanwaltschaft Detmold gegen Dunja F. (25) erhoben. Sie soll nachts ein Feuer im Schlafzimmer ihrer Großmutter gelegt haben, um die 87-Jährige zu töten und den Diebstahl von 7100 Euro zu verschleiern.
Grete F. musste bisher dreimal operiert werden.
Dunja F. sitzt seit dem 24. November in U-Haft.

Rentnerin Grete F. war im November aufgefallen, dass Geld von ihrem Girokonto verschwunden war und fünf Kontoauszüge fehlten. Als sie bei der Sparkasse Detmold nachgefragt hatte und die Fotos von der Überwachungskamera des Geldautomaten vorgelegt bekam, brach die hochbetagte Frau in Tränen aus: »Das ist ja Dunja, meine Enkelin!«
Grete F. wollte keine Anzeige erstatten, sondern die Angelegenheit familienintern regeln, zumal sie ein gutes Verhältnis zu der 25-Jährigen hatte. Die Aussprache der beiden sollte am 23. November stattfinden, aber dazu kam es nicht mehr.
Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink geht davon aus, dass sich die Enkelin an jenem Tag gegen 4 Uhr morgens durch eine angelehnte Kellertür ins Haus ihrer Großmutter geschlichen und im Schlafzimmer der 87-Jährigen einen Wäschekorb angezündet hat. Die alte Frau wurde gerade noch rechtzeitig wach und überlebte mit schweren Verbrennungen im Gesicht, an beiden Händen und Armen sowie einem Fuß. Grete F. musste bisher drei Mal operiert werden.
Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass Dunja F. das Geld vom Konto ihrer Großmutter abgehoben hatte, um ihren Eltern gegenüber ihre Arbeitslosigkeit verheimlichen zu können. Dunja F. hatte nämlich im Juli ihre Stelle als Modeverkäuferin in einem Bielefelder Geschäft gekündigt, um einem Rauswurf wegen Diebstahlsverdachts zuvorzukommen. In der elterlichen Wohnung der 25-Jährigen fanden Polizisten später Kleidungsstücke aus den Geschäften »Magic«, »Karstadt« und »P&C«, deren Herkunft Dunja F. mit Phantasiegeschichten zu erklären versuchte. Der ermittelnde Beamte notierte damals, die junge Frau habe »ein krankhaftes Geltungsbedürfnis.«
Der Prozess gegen die Enkelin beginnt am 5. April. Sie hat zwar zugegeben, Geld vom Konto ihrer Großmutter abgehoben zu haben, bestreitet jedoch den Mordvorwurf. Ihr Strafverteidiger Dr. Detlev Binder sagte am Freitag, die Staatsanwaltschaft habe bislang »keinen handfesten Beweis« gegen die junge Frau.

Artikel vom 10.02.2007