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Todesfahrer: Gericht reduziert Strafe


Paderborn (WB/hh). Weil er sich nach zwei Litern Bier und zwei Schnäpsen ans Steuer setzte, mussten drei Menschen sterben. Mit 1,34 Promille war der 31-jährige Fahrer eines VW T4 aus Bad Driburg im Oktober 2005 auf der B 64 bei Delbrück in ein entgegen kommendes Auto gerast. In dem Opel starben drei Mitglieder des Jagdhornbläsercorps Westenholz.
In erster Instanz hatte das Schöffengericht Paderborn den Todesfahrer zu drei Jahren Haft verurteilt. In der Berufungsverhandlung reduzierte das Landgericht am Freitag das Strafmaß um vier Monate. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Vorsatz sei ihm nicht nachzuweisen.
Die Witwe eines Getöteten - sie ist jetzt mit ihren drei, sechs und neun Jahre alten Kindern allein - empfand die ihrer Ansicht nach viel zu milde Strafe als »Faustschlag ins Gesicht der Opfer«.

Artikel vom 10.02.2007