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Fahrlässige Tötung unbewiesen

Reisebus verunglückte im Mai 2003 bei Lyon - 28 Menschen starben

Auch der Busfahrer überlebte den Unfall nicht. Er soll völlig übermüdet gewesen sein. Foto: dpa
Hannover (dpa). Eines der schwersten Busunglücke der vergangenen Jahre mit 28 Toten bleibt vermutlich ohne strafrechtliche Folgen. Fast vier Jahre nach dem Unfall eines deutschen Reisebusses bei Lyon (Frankreich) ist für den angeklagten Mitarbeiter eines niedersächsischen Busunternehmens ein Freispruch in Sicht. Bei dem Unglück erlitten außerdem 46 Urlauber zum Teil schwere Verletzungen. Die 12. Große Strafkammer am Landgericht Hannover lehnte am Freitag weitere Beweisanträge zum Unfallgeschehen ab. Zuvor hatte das Gericht festgestellt, dass dem Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht werden könne.
Die Ankläger appellierten an die Kammer, die Verhandlung fortzusetzen. »Die Überlebenden und die Hinterbliebenen des Unglücks haben ein Recht auf vollständige Aufklärung des Unfalls«, sagte Staatsanwalt Ralf Eitner. Der 43-jährige Beschuldigte sei der eigentliche Chef des Unternehmens und habe als solcher den völlig übermüdeten Fahrer, der nur auf dem Papier der Firmenchef war, für die Fahrt eingesetzt.
Der voll besetzte Doppeldeckerbus war am 17. Mai 2003 auf einer französischen Autobahn ins Schleudern geraten, durchbrach ein Brückengeländer und überschlug sich mehrmals. Unter den 28 Toten war auch der Busfahrer. Die Verteidigung warf der Staatsanwaltschaft »eklatante Ermittlungsfehler« vor. »Mit der Anklage gegen meinen Mandanten will die Staatsanwaltschaft die gesamte Busbranche in Misskredit bringen«, sagte die Anwältin des Angeklagten, Lilian Teuschler. Sie gehe davon aus, dass ein kurz vor dem Bus eingeschertes Fahrzeug den Doppeldecker ins Schleudern gebracht habe. Dies belege auch ein französisches Gutachten. Überdies sei der Angeklagte nicht Geschäftsführer des Unternehmens gewesen.

Artikel vom 10.02.2007