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Rossmann wegen Preisdumpings verurteilt

Artikel systematisch unter Einkaufspreis verkauft - Insgesamt 300 000 Euro Bußgeld


Bonn (dpa). Das Bundeskartellamt hat wegen verbotener Dumpingpreise gegen die Drogeriemarktkette Rossmann Bußgelder in Höhe von insgesamt 300 000 Euro verhängt. Rossmann habe Artikel systematisch unter den eigenen Einstandspreisen verkauft, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen, teilte das Kartellamt mit. Es habe sich um 55 Produkte in mehr als 250 Fällen im Jahr 2005 gehandelt. Eine derartige Preisgestaltung sei nach dem Wettbewerbsrecht unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Rossmann kann gegen den Beschluss Einspruch einlegen.
Ein Sprecher von Rossmann sagte, der Beschluss müsse jetzt erst einmal geprüft werden. Die Einzelheiten lägen noch nicht vor. Danach würden gegebenfalls Rechtsmittel eingelegt.
Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte, niedrige Preise seien zwar grundsätzlich zu begrüßen, der Verkauf unter Einstandspreisen führe aber zur Verdrängung von leistungsfähigen Wettbewerbern, die einer solchen Strategie finanziell nicht gewachsen seien. »Da das Verdrängen von Wettbewerbern die Konzentration erhöht, ergeben sich für die verbleibenden Unternehmen Spielräume, die spätere Preiserhöhungen zu Lasten der Verbraucher ermöglichen.«

Artikel vom 09.02.2007