09.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Tumor übersehen: Patient stirbt

Haftpflichtversicherung eines Hautarztes zahlt 15000 Euro an Witwe

Anwalt Olaf Schmitz: »Der Patient hätte in eine Klinik gehört«.
Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Wäre Michael M. bei einem anderen Arzt in Behandlung gewesen - er könnte vielleicht noch leben. Doch als er in die Uniklinik kam, war es zu spät. Der Mann aus Paderborn starb im Alter von 45 Jahren.
Michael M. hatte Hautkrebs. Vor zwei Jahren wurde der Tumor entfernt. Trotz regelmäßiger Kontrolle durch seinen Arzt kam es zum Rückfall. Zwölf Monate nach der Operation entdeckten Mediziner der Uniklinik Münster ein Rezidiv - der Tumor hatte sich wieder gebildet. Alle Bemühungen, das Leben des Patienten noch zu retten, waren vergebens.
Im Gespräch mit der Witwe deuteten die Klinikärzte an, dass ihr niedergelassener Kollege im Rahmen der Nachsorge wohl nicht alles Menschenmögliche getan habe. Mit modernen Diagnostikmethoden hätte er den erneuten Krebsbefund im Rahmen der Nachsorge eigentlich erkennen müssen.
Diese spezielle Diagnose sei nur in einer Fachklinik möglich, rechtfertigte sich der beschuldigte Mediziner. Genau dort hin hätte er den Patienten aber sofort überweisen müssen, stellte ein von dem Bad Lippspringer Patientenanwalt Olaf Schmitz eingeschalteter Gutachter fest. Zumal jede Krankenkasse die Kosten übernommen hätte. Das Versäumnis sei ein »Behandlungsfehler«.
Ob Michael M. bei rechtzeitiger Überweisung allerdings tatsächlich überlebt hätte, konnte auch der Sachverständige nicht mit letzter Sicherheit sagen. Die Haftpflichtversicherung des Arztes erklärte sich schließlich bereit, der hinterbliebenen Ehefrau 15000 Euro Entschädigung zu zahlen.

Artikel vom 09.02.2007