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Gletscherbahn
haftet für Unglück


Innsbruck (dpa). Die Ötztaler Gletscherbahnen müssen für das Seilbahnunglück von Sölden haften, bei dem im September 2005 neun Deutsche starben. Der Betreiber sei zu einer jährlichen Zahlung bis zur Grenze von 48 000 Euro und einem Gesamtbetrag von 800 000 Euro an die Kläger, eine Witwe und ihre vier Kinder aus Bayern, verpflichtet, entschied ein Innsbrucker Zivilgericht.

Artikel vom 08.02.2007