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Unterm Dach ist noch viel Platz

Obendrauf statt mittendrin - attraktiver Wohnraum »in luftiger Höhe«

»Aufwärtskompatibel« ist ein Begriff aus dem Computer-Fachjargon, der sich auch auf alte Häuser übertragen lässt.
Wer das Dachgeschoss nicht als Stauraum nutzen will, der kann es zu einem ansehnlichen Oberstübchen ausbauen. Dabei sind baurechtliche Bestimmungen zu beachten.
»Nachrüsten«, um neuen, größeren Aufgaben gerecht zu werden - das betrifft nicht nur den Rechner, sondern ebenfalls den Dachboden eines Altbaus. Allerdings müssen einige Voraussetzungen stimmen. Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch Hall hin. Wird die äußere Gestalt eines Einfamilienhauses durch den Ausbau nicht verändert, braucht man in der Regel keine Baugenehmigung. Genehmigungspflichtig ist jedoch die Errichtung einer abgeschlossenen Wohnung im Dachgeschoss. Geprüft werden Statik, Brand-, Wärme- und Schallschutz.
Wichtigste Voraussetzung für den Ausbau ist eine Dachneigung von mehr als 30 Grad, eine möglichst große Haustiefe und eine freie Giebelfläche. Die Raumhöhe sollte über mindestens 70 Prozent der Grundfläche 2,30 Meter (Minimum) betragen. 12,5 Prozent der Grundfläche sind den Fenstern vorbehalten. Das ist nicht viel. Daher orientiert man sich eher an der DIN-Norm 5034 »Tageslicht in Innenräumen«, wonach die Fensterbreite 55 Prozent der Raumbreite ausmachen sollte. Gauben vergrößern die Fläche, auf der man aufrecht stehen kann. Sie lassen jedoch wesentlich weniger Licht herein als Dachflächenfenster. Zwingend vorgeschrieben sind zwei Fluchtmöglichkeiten - übers Treppenhaus sowie über ein mindestens 90 mal 120 Zentimeter großes Fenster, das die Feuerwehr mit der Leiter erreichen kann.
Wer neuen Wohnraum unter dem Dach schafft, erweitert das »beheizte Gebäudevolumen« und muss sich an die Vorschriften der Energieeinsparverordnung halten. Das heißt, die Wärmedämmung ist der eines Neubaus gleichgestellt. Für den schalldämmenden Fußbodenaufbau empfehlen sich Estrichplatten aus Gips und Holzwerkstoffen. Sie können ohne Feuchteeintrag verarbeitet werden. Wichtig: Der Trockenestrich darf keinen Kontakt zu den Außenwänden haben. Auch Leichtbau-Trennwände kann man dämmen, indem man sie doppelt mit Gipskarton geplankt und zwar überlappend.

Artikel vom 10.03.2007