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Kein Urteil gegen Drachenflieger

Detlef Wittig zahlt freiwillig 2000 Euro -Ê Weiteres Zwangsgeld droht

Bielefeld (uko). Der Bielefelder Luftbildfotograf Detlef Wittig wird wegen eines Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz nicht bestraft. Das Amtsgericht Bielefeld stellte gestern ein Strafverfahren gegen den 51-Jährigen ein.

Allerdings wird Wittig eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro zahlen. Offen ist weiterhin ein Zwangsgeld in Höhe von 3500 Euro, das die Bezirksregierung in Münster wegen desselben Vorfalls gegen ihn verhängt hatte.
Detlef Wittig war am 24. Juli 2006 auf dem elterlichen Anwesen in Milse bei einer Landung mit einem Motordrachen gesehen worden. Der Luftbildfotograf erklärte gestern, es habe sich dabei um ein »Notlandung« gehandelt. Seit dem 22. November 1996 besteht allerdings gegen Wittig ein absolutes Flugverbot, das seinerzeit vom Regierungspräsidium Münster ausgesprochen wurde. Grund: Wittig war im Sommer jenes Jahres im Verlauf eines Tandemfluges auf den Leinweberring gestürzt. Seine Begleiterin hatte sich schwere Verletzungen zugezogen. Wittig, der den Unfall stets als Sabotageakt dargestellt hatte, wurde daraufhin vom Amtsgericht Bielefeld zu drei Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.
Detlef Wittig ist seit 1994 Herausgeber des »Deutschen Luftbildkalenders« mit Motiven aus Bielefeld, Ostwestfalen-Lippe und Deutschland, der jährlich erscheint. Der Bielefelder hat sich den Titel urheberrechtlich schützen lassen.
Vor dem Amtsgericht verteidigte er sich gestern mit dem Hinweis, seit dem Jahr 2003 gelte im Flugverkehr EU-Recht: Danach müsse eine Lizenz, die auch er zweifellos noch besitze, nicht mehr verlängert werden. Amtsrichterin Sigrid Brecht indes wies den Bielefelder darauf hin, dass er grundsätzlich nur noch fliegen dürfe, sofern die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis gegeben hat. Diese Erlaubnis jedoch sei entzogen.
Im Hinblick darauf, dass die Strafe aus dem Jahr 1996 mittlerweile erlassen ist und es sich zudem um einen einmaligen Verstoß handele, stellte das Gericht das Strafverfahren ein. Wittig erklärte sich zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 2000 Euro bereit. Im Raum steht noch ein Zwangsgeld, das die Bezirksregierung in Münster wegen des Fluges im vergangenen Jahr verhängt hat. Dagegen hat Wittig Widerspruch eingelegt.

Artikel vom 07.02.2007