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Unruhe am
Markengrund

Neue Verhandlungen

Sennestadt (ho). Der Markengrund kommt nicht zur Ruhe. Immer wieder versuchen dort die Eigentümer von Wochenendhäusern, ein dauerhaftes Wohnrecht per Gerichtsbeschluss durchzusetzen. Vier Verhandlungen stehen allein am Donnerstag, 15. Februar, beim Verwaltungsgericht Minden an.

Die Wochenendhaus-Siedlung Markengrund wurde in den 60er Jahren erbaut. Als Dauerwohnort war dieses Gebiet nie gedacht. Dennoch entstanden nicht genehmigte, großzügige Anwesen mit Anbauten, in denen Eigentümer fest residieren. Die Stadt Bielefeld ist gegen diese Praxis mit einer Stichtags-Regelung vorgegangen. Alles, was bis zu einem bestimmten Tag auf den Grundstücken errichtet worden ist, wird akzeptiert, alle späteren Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen entfernt werden.
In drei Fällen, die in der nächsten Woche vor dem Verwaltungsgericht Minden verhandelt werden, handelt es sich um Klagen eines Ehepaares. Verlangt wird zum einen, dass Oberbürgermeister Eberhard David einen Bauvorbescheid »zur nachträglichen Legalisierung einer Doppelgarage auf dem Grundstück« erteilt.
Des Weiteren beklagt das Ehepaar eine Bauordnungsverfügung, mit der die Stadt die Beseitigung der Doppelgarage verlangt. Zudem fechten die Eheleute eine Zwangsgeldfestsetzung nach Erlass einer Bauordnungsverfügung an, mit der der Rückbau von Erweiterungen ihres Wochenendhauses bestimmt wurde.
Auch im vierten Fall geht ein Eigentümer gegen eine Bauordnungsverfügung vor. Die verlangt die Beseitigung von vermeintlich illegal errichteten Holzhütten. Mit den neuerlichen Klagen geht die »unendliche Geschichte« des Wochenendhausgebietes Markengrund in die nächste Runde.
Erst im vergangenen Jahr hatten zwei Parteien ihre Klagen vor dem Verwaltungsgericht zurück gezogen. Sie sahen ein, dass sie keine Chancen hatten.

Artikel vom 07.02.2007