09.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Lohnzuschuss auch nachträglich


Kassel (Reuters). Ältere Erwerbslose können auch nachträglich Lohnzuschüsse der Arbeitsagentur beantragen, wenn sie eine schlechter bezahlte Stelle als ihren früheren Job annehmen. Über 50-Jährige müssten bei der Arbeitslosmeldung über die »Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer« informiert werden, urteilte das Bundessozialgericht. Würden sie von der Arbeitsagentur nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen, könnten sie den Anspruch im Nachhinein geltend machen. Das gelte auch, wenn ihnen ihr neuer, geringer entlohnter Job nicht von der Arbeitsagentur vermittelt worden sei. Die Entgeltsicherung wurde 2003 eingeführt. Als Leistung der Arbeitsförderung soll sie über 50-jährige Arbeitslose dazu bewegen, auch einen Job zu übernehmen, der schlechter bezahlt wird als die frühere Tätigkeit. Az.: B 7a AL 22/06 R

Artikel vom 09.02.2007