Kassel (dpa). Das Kindergeld der Eltern darf bei volljährigen, aber erwerbsunfähigen Kindern nichts als deren Einkommen angerechnet werden. Das Bundessozialgericht gab einer 24-Jährigen Recht, deren Sozialhilfe wegen des Kindergeldes der Mutter gekürzt worden war. Das Kindergeld sei Einkommen der Mutter. Auch wenn das pflegebedürftige Kind bei den Eltern wohne, habe die Tochter darauf keinen Rechtsanspruch. Az.: B 9b SO 6/06 R