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Privater PC »rechtliche Tabuzone«

Das BGH-Urteil bringt den Gesetzgeber in Zugzwang, betonte gestern der Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Universität Bielefeld, Christoph Gusy. Bislang sei der private PC »rechtlich unantastbar« gewesen. Die Richter hätten deutlich gemacht: Bevor heimliche Durchsuchungen der Festplatten möglich sein können, müsse das Parlament die gesetzliche Grundlage schaffen und einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Abwehr von Gefahren sicher stellen. Wurden Straftaten lange Zeit per Telefon und Brief vorbereitet, spiele in der Gegenwart das Internet eine immer größere Rolle, sagte Gusy. dk

Artikel vom 06.02.2007