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Beamte müssen haften


Zu dem Beitrag »Gefährlicher Pfusch verjährt«:
Wenn man als Autofahrer ein Verkehrsdelikt begeht, wird man bestraft. Wenn eine Behörde »Mist« baut, kommt diese ungeschoren davon. Es ist ja bekannt, dass Beamte bzw. Politiker sich vieles erlauben können, siehe Schwarzbuch der Steuerzahler. Aber warum muss bei dem Pfusch an der Brücke, wo nachweislich Beamte schlicht zu faul waren, ein Protokoll zu führen, der Steuerzahler dafür haften? Die Beamten, die dafür verantwortlich waren, die sollten zur Kasse gebeten werden, aber nicht die Steuerzahler, bei Unternehmen haftet ja auch nicht der Staat, wenn dieser Mist baut, sondern der Unternehmer.
MICHAEL SCHÖNOW32120 Hiddenhausen

Artikel vom 15.02.2007