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Trojaner-Fahndung

Schnüffelsoftware vom Amt


»Trojaner« sind per Definition Schadprogramme. Kaum vorstellbar, dass ein Staat seinen Bürgern heimlich bösartige Software unterschieben will. Zumal sich die Auswirkungen von Programmen, die zwangsläufig »illegal« ins Betriebssystem eingreifen und sich dabei auch noch verstecken müssen, kaum in letzter Konsequenz abschätzen lassen. Auch die Firma Sony hatte nicht vor, mit seinem Kopierschutz kriminellen Elementen ein Einfallstor zu den PCs ihrer Kunden zu öffnen...
Sollen beamtete Programmierer jetzt in einen Wettstreit mit den Herstellern von Antivirensoftware eintreten - oder müssen deren Experten ihre Schutzsoftware mit einem »Hintertürchen« ausstatten? Und wer steht an der Schwelle und passt auf, dass nur Vater Staat kiebitzt?
Natürlich müssen die Fahnder die Möglichkeit haben, Computer auszuspähen: im Einzelfall, bei einem konkreten Verdacht und nach richterlicher Anordnung. Dann kann im Kampf gegen die organisierte Kriminalität auch die heimliche Durchsuchung Sinn machen - ohne rechtsstaatliche Grundsätze zu verletzten. Die Schwelle muss ähnlich hoch liegen wie bei Lauschangriffen oder Hausdurchsuchungen.
Bei der Vorstellung, dass massenhaft Trojaner ausgesandt werden, um vorbeugend Daten zu sammeln, gruselt es nicht nur Datenschutzbeauftragte .Thomas Lunk

Artikel vom 06.02.2007