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Wer schön sein will
- sollte aufpassen
Creme, Puder & Co.: Haltbarkeit von Kosmetikprodukten
Bielefeld (WB). Ob angebrochene Sonnenmilch, Shampoo oder Duschbad - lange Zeit gab es bei vielen Kosmetikartikeln keinen Hinweis darauf, wie lange Verbraucher sie nach der Öffnung noch verwenden können. Doch seit knapp zwei Jahren hilft das Symbol des geöffneten Kosmetiktiegels. EU-weit müssen zahlreiche Kosmetikprodukte eine entsprechende Kennzeichnung tragen.
Das Angebot für Kosmetikprodukte ist riesig, die Spezialisierung der Hersteller auf die vermeintlichen Bedürfnisse der Verbraucherinnen immer ausgefeilter. Doch teure, exklusive Cremes werden weder dick aufgetragen noch ständig benutzt - und verderben daher sehr schnell. Bakterien, Pilze und Hefen können zwar auch über die Luft in das Produkt gelangen, am häufigsten kommen sie jedoch über die Hände der Benutzerinnen hinein.
Nur Kosmetikprodukte mit einer Haltbarkeit von bis zu 30 Monaten enthielten bis zur Neuregelung im März 2005 ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Das gilt zum Beispiel für Produkte mit empfindlichen Rezepturen, die in Baby- oder Naturkosmetik enthalten sind. Bei Artikeln, die ungeöffnet länger als zweieinhalb Jahre haltbar sind, fehlte die Information dagegen. Produkte, die seit März 2005 in Geschäfte gelangen, müssen eine entsprechende Kennzeichnung tragen: Ein Symbol in Form eines geöffneten Kosmetiktiegels sowie die Angabe in Monaten, innerhalb derer das Produkt nach dem Öffnen verbraucht werden soll. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Kosmetikprodukte, die nahezu unbegrenzt haltbar sind, da sie für Verbraucher nicht schädlich werden können. Artikel in verschlossenen Behältern wie Sprays oder Einmalprodukte müssen die neue Kennzeichnung ebenfalls nicht tragen.
Bei Gebrauch kommen Kosmetikprodukte mit Luft und auch mit Keimen in Verbindung. Wie schnell sie dadurch unbrauchbar werden, hängt von den Inhaltsstoffen und der Herstellungsweise ab. Besonders anfällig sind Kosmetika, die viel Wasser enthalten. Dazu gehören Cremes und flüssiges Make-up. Verbraucher können selbst einiges tun, damit Kosmetika nicht schnell verderben:
Nach Gebrauch sollten Tuben, Tiegel und Flaschen wieder gut verschlossen werden.
Creme nicht mit ungewaschenen Fingern entnehmen. Lieber einen Spatel benutzen.
Kosmetika mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sollten kühl, trocken und dunkel aufbewahrt und schnell verbraucht werden.
Die Angriffsfläche für Keime und Sauerstoff ist bei Tuben geringer als bei Tiegeln. Generell sind dunkle Behälter und kleine Öffnungen besser für die Haltbarkeit.
Lieber kleinere Mengen kaufen, die schneller verbraucht werden.
Produkte sollten niemals mit Wasser verdünnt oder vermischt werden.
Hilfsmittel wie Pinsel oder Schwämmchen sollten regelmäßig mit einem milden Shampoo gründlich ausgewaschen und erst wieder benutzt werden, wenn sie wirklich trocken sind.
Der Schutz vor verdorbenen Kosmetikprodukten kann allerdings nur gewährleistet werden, wenn der Verbraucher auch mitdenkt. Das heißt, es sollte immer das Öffnungsdatum auf der Tube oder einem kleinen Aufkleber notiert werden. Meist ist der Inhalt aber länger zu benutzen.
Die Finger davon lassen sollte man, wenn sich die Konsistenz verändert oder beispielsweise unangenehme Gerüche auftreten.

Artikel vom 23.03.2007