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In NRW darf ausgespäht werden


Düsseldorf (dpa). Der NRW- Verfassungsschutz darf laut Landesinnenministerium auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) private Computerdaten ausspähen. »Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf die Befugnisse der Polizei und hat nichts mit unserem Verfassungsschutzgesetz zu tun«, sagte eine Ministeriumssprecherin. Ein seit Januar geltendes Gesetz erlaubt es dem Verfassungsschutz unter bestimmten Bedingungen, Computer heimlich zu kontrollieren. Der BGH hatte am Montag entschieden, dass die Polizei Computer vorerst nicht heimlich ausspionieren darf, weil eine gesetzliche Grundlage fehle. Das NRW-Gesetz aber regele genau, wann die Behörde tätig werden darf. In Frage kommt eine Online-Durchsuchung etwa bei der Gefahr von Terroranschlägen, bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder bei Mord.

Artikel vom 07.02.2007