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Besser gut
versichert

Stürme und ihre Folgen

Schwere Stürme werden künftig häufiger als bislang über Deutschland wüten. Hauseigentümer und Mieter müssen fürchten, dass Dächer abgedeckt, Fassaden beschädigt oder Bäume auf dem Grundstück entwurzelt werden.

Wie können Häuser, Wohnungen und Hausrat wirksam geschützt werden? Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt sowohl eine Wohngebäude- als auch eine Hausratversicherung. Denn diese Kombination gibt für Eigenheim oder Wohnung einen wirksamen Schutz.
Die Wohngebäudeversicherung sichert Schäden durch Sturm am Haus von außen ab. Dazu gehören unter anderem Fassaden, Fenster, Türen und das Dach. Versichert sind zudem alle Anbauten und Installationen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie zum Beispiel Außenjalousien. Doch tritt die Versicherung erst ein, wenn mindestens Windstärke 8 geherrscht hat.
Die Hausratversicherung kann möglicherweise bei Sturmschäden zur Schadensregulierung herangezogen werden, wenn Hausrat innerhalb des geschlossenen Gebäudes beschädigt worden ist. Das trifft zu, wenn etwa der Sturm ein Loch ins Dach gerissen hat und Möbel sowie Einrichtungsgegenstände durch eindringendes Regenwasser beschädigt worden sind. Außen angebrachte Markisen und Satellitenschüsseln sind ebenfalls mitversichert.
Auch gegen Hochwasser und Überschwemmung bleiben die Anwohner von fließendem Gewässer nicht verschont. Doch weder die Hausrat-, noch die Wohngebäudeversicherung übernimmt solche Schäden. »Vollgelaufene Keller« mit Folgeschäden für Haus und Hausrat sind somit nicht versichert. Es sei denn, der Versicherte hat eine Erweiterung auf sogenannte Elementarschäden vereinbart. Dann hat er auch hierfür Versicherungsschutz.
In der Kaskoversicherung sind Sturm- und Überschwemmungsschäden mitversichert. Doch wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nicht sofort nach der ersten behördlichen Warnung wegfährt oder trotz Polizeiwarnung in Überschwemmungsgebiete hineinfährt, handelt eventuell grob fahrlässig und kann damit seinen Versicherungsschutz gefährden.
Der Bund der Versicherten empfiehlt für den Schadensfall, sofort die Versicherungsgesellschaft zu informieren. Reparaturen sollten erst nach Abstimmung mit der Versicherung veranlasst werden. Auch ist es ratsam, Schäden mit Fotos oder Beweisstücken zu dokumentieren. Eine sofortige Schadensabwehr muss eingeleitet werden, wenn höhere Folgeschäden drohen.

Artikel vom 10.02.2007