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Bedarfsbewertung hat sich geändert


Fällt für ein bebautes Grundstück Erbschafts- oder Schenkungssteuer an, wird das Grundstück nach einem vorgegebenen Verfahren bewertet, das gesetzlich festgelegt ist. Die zeitliche Bemessungsgrundlage für diese Bedarfsbewertung wurde nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse zu Beginn des Jahres 2007 geändert.
Bisher bildete die durchschnittliche Jahresmiete der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitraum die Grundlage für diese Bedarfsbewertung. Maßgebend ist nun die Jahresmiete zum Zeitpunkt der Vererbung oder Schenkung, bei selbstbewohnten Immobilien die ortsübliche Miete vergleichbarer Objekte gemäß dem örtlichen Mietspiegel.
Ein Anziehen der Mieten geht damit nach Angaben von Wüstenrot zukünftig schneller und direkter in die Bewertung ein, was eine höhere Besteuerung zur Folge hat. Die Bedarfsbewertung wird vom jeweils zuständigen Finanzamt durchgeführt.

Artikel vom 10.02.2007