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Zusatzdämmung oft nicht nötig

Energieausweis kommt 2008 - Porentbeton bietet vielfältige Vorteile

Von 2008 an müssen Hausbesitzer bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie einen Energieausweis vorlegen. So sieht es ein Referentenentwurf der Bundesregierung vor. Das bedeutet, dass der Energieverbrauch eines Hauses eine immer größere Rolle spielen wird, weil er natürlich Einfluss auf den Verkaufserlös beziehungsweise die zu erzielenden Mieteinnahmen hat.

Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss einen bedarfsorientierten Energieausweis vorlegen. Für Gebäude, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1978 oder später gebaut wurden, haben Eigentümer die Wahlmöglichkeit zwischen der bedarfs- und der verbrauchsorientierten Ausweisvariante. Lediglich für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der aufwändigere bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Er liefert Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den errechneten Öl- oder Gasbedarf und die Wärmedämmung. Gleichzeitig enthält er auch Empfehlungen für Sanierungen.
Der Verbrauchsausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch eines Hauses an, bezogen auf die letzten drei Heizperioden. Die Energieeinsparverordnung nennt für die Ausstellungspflicht entsprechende Übergangsfristen. Der Ausweis besitzt eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Im Zusammenhang mit dem Energieausweis sind in erster Linie Außenwände aus Mauerwerk von Interesse. Insbesondere bei Gebäuden aus den 1950er bis 1970er Jahren stellt sich die Frage nach der wärmetechnischen Qualität der Bauteile. Bei in diesem Zeitraum errichteten Gebäuden weisen Außenwände aus Porenbeton, einem Stoff, der in Deutschland seit den 1950er Jahren eingesetzt wird, im Regelfall Wandstärken von 24 Zentimetern an auf. Diese Bauteile besitzen einen Wärmedurchgangskoeffizienten, der die von der Energieeinsparverordnung geforderten Werte bestens erfüllt. Eine zusätzliche Dämmung ist daher in den meisten Fällen nicht notwendig. Dies bedeutet, dass die Erneuerung des Außenputzes bei Außenwänden aus Porenbeton-Mauerwerk keine weiteren Maßnahmen erfordert - ein Vorteil, den andere Wandbildner aus demselben Zeitraum überwiegend nicht besitzen.
Um Sanierungsmaßnahmen nicht unnötig zu komplizieren, erlaubt die neue Regelung in der praktischen Umsetzung auch Vereinfachungen: Fehlende Abmessungen dürfen geschätzt werden, und wenn keine energetischen Kennwerte für die bestehende Bausubstanz vorliegen, können Hausbesitzer Erfahrungswerte für Bauteile vergleichbarer Altersklassen verwenden.
Bei Anbau und Aufstockung gelten für die neuen Hausteile überwiegend die Regeln für den Neubau. Und hier hat Porenbeton gar kein Problem. Mit den für Porenbeton üblichen Wandstärken sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt. Das geringe Eigengewicht von Porenbeton-Plansteinen erfordert in der Regel auch bei Aufstockungen keine Verstärkung der vorhandenen Tragkonstruktion. Da das Material leicht zu bearbeiten ist, erlaubt es einen schnellen Baufortschritt und gute Anpassungsmöglichkeiten an komplizierte Grundrisse und Formen.

Artikel vom 10.02.2007