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Steuerlast der Unternehmen sinkt

Finanzministerium legt Gesetzentwurf vor - Mittelstand soll profitieren

Berlin (Reuters). Das Bundesfinanzministerium hat gestern seinen Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform vorgelegt, mit der die große Koalition die Wirtschaft 2008 anfangs um fünf Milliarden Euro entlasten will.

Kern des Großprojekts von Union und SPD ist die Absenkung der Steuerlast von Unternehmen von knapp 40 auf unter 30 Prozent. Damit werde Deutschland im »brutalen Steuerwettbewerb« wieder attraktiver, sagte Staatssekretär Axel Nawrath. Die Reform soll Anfang 2008 in Kraft treten.
Der Körperschaftsteuersatz fällt auf 15 von 25 Prozent. Zusammen mit einer geänderten Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag sinkt die Gesamtlast der Konzerne damit auf 29,83 von 38,65 Prozent im Durchschnitt.
Personengesellschaften müssen vom reinvestierten Gewinn nur 28,25 Prozent an den Fiskus abführen. Damit wird auch der Mittelstand deutlich entlastet, der auch davon profitieren soll, dass Investitionen in den Vorjahren gewinnmindernd angespart werden können. Diese Ansparabschreibungen werden weiter verbessert.
Die degressive Abschreibung etwa wird abgeschafft. Umfangreiche Eingriffe gibt es bei der Gewerbesteuer. Damit soll die Ertragskraft der Kommunen gesichert werden, die 60 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen. Die Gewerbesteuer kann nicht mehr vom Betriebsgewinn abgezogen werden. Dafür kann sie künftig mit dem Faktor 3,8 statt 1,8 mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Die Hinzurechnung von 50 Prozent der Dauerschuldzinsen zum Gewinn entfällt. Dafür müssen alle zinsrelevanten Ausgaben und der Finanzierungsanteil bei Pachten, Mieten und Leasing zu 25 Prozent hinzugerechnet werden.

Artikel vom 05.02.2007