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Justiz bestohlen: Urteile bestätigt

Hauptwachtmeister zahlt Geldstrafe und steht vor Disziplinarverfahren


Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Das Landgericht Bielefeld hat den Diebstahl im eigenen Haus juristisch zu den Akten gelegt. Der Erste Justizhauptwachtmeister, der mit zwei Hausarbeitern zwölf EDV-Bildschirme gestohlen hatte, bleibt weiterhin nur zu einer Geldstrafe von 3 250 Euro verurteilt.
Die 6. Strafkammer beendete am Freitag die Berufungsverhandlung gegen die Komplizen mit jeweils neun Monaten Haft. Das Gericht setzte die Verbüßung dieser Freiheitsstrafen im Gegensatz zum Amtsgericht in erster Instanz zur Bewährung aus.
Zum Jahresende 2005 hatte der Fall in der Bielefelder Justiz für Aufsehen gesorgt: Ausgerechnet dem 37-jährige Kasimir B. (Name geändert) war der Diebstahl von zwölf TFT-Flachbildschirmen aus der fünften Etage des Amtsgerichts Bielefeld zur Last gelegt worden. Ruchbar war die Tat erst deshalb geworden, weil ein Bekannter des Dienstwagenfahrers das EDV-Equipment über das Internetportal »Ebay« zum Verkauf angeboten hatte. Tatsächlich wurden neun der Monitore zum Preis von 2 100 Euro verkauft. Die Justiz hatte zuvor einen Verlust von 2 844 Euro beklagt.
Tatsächlich waren die Bildschirme von zwei Hausarbeitern aus der Versorgungsetage des Amtsgerichts in die Tiefgarage transportiert worden. Die beiden Männer, die Freiheitsstrafen im offenen Vollzug absaßen, hatten die Geräte dann in den Dienst-Ford-Focus des Landgerichts geladen.
Stets hatten die - auch wegen Diebstahls - vorbestraften Hausarbeiter betont, auf Veranlassung von B. gehandelt zu haben. B. betonte gestern, das stimme nicht. Er sei von den Hausarbeitern angesprochen worden, ob er an dem Diebstahl teilnehme, habe das Angebot dann wegen »finanzieller Probleme« angenommen. Kammervorsitzender Wolfgang Heinrich Vincke bezeichnete diese Erklärung als »nicht ganz lebensnah«.
Gegen das ursprüngliche Urteil eines Schöffengerichts des Amtsgerichts Bielefeld - 3 250 Euro Geldstrafe (130 Tagesätze) für B. und jeweils neun Monate Haft für die Hausarbeiter - waren alle Parteien in Berufung gegangen. Die 6. Kammer verwarf am Freitag alle Berufungen. Die Richter räumten den vorbestraften Hausarbeitern lediglich eine Bewährungschance ein, da ihre Zukunftsprognose günstig sei. - Der vom Dienst supendierte Kasimir B. muss nun weiterhin ein Disziplinarverfahren durch seinen Dienstherrn fürchten. Im schlimmsten Fall droht ihm sogar der Verlust der Pensionsansprüche.

Artikel vom 03.02.2007