Berlin (dpa). Bei Firmenpleiten gelten künftig neue Regeln im Insolvenzverfahren. Nach dem Gesetz, das der Bundestag gestern verabschiedete, kann der vorläufige Insolvenzverwalter jetzt verhindern, dass bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens wichtige Betriebsmittel - wie etwa Maschinen - an Gläubiger herausgegeben werden müssen. Zudem dürfen Schuldner künftig durch eine selbstständige Tätigkeit Geld verdienen, das nicht in die Insolvenzmasse fließt.