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Kein »Sonderstatus«
für den Boulevard

Sondernutzung: Gebühren mit Augenmaß


Bielefeld (bp). Die Bezirksvertretung Mitte lehnt eine Gebührenstaffelung - die erste Erhöhung zum 1. Mai diesen Jahres, die zweite 2009 - in der Neufassung der Satzung zu Sondernutzungen ab. Zudem soll das Neue Bahnhofsviertel bei Fragen der Möblierung der Außengastronomie mit in die Vorschriften, die künftig in der Altstadt gelten, mit einbezogen werden. Der Boulevard sollte in der Neufassung der Satzung eine Art »Sonderstatus« genießen.
Hartmut Meichsner (CDU): »Am Boulevard steht ein Sammelsurium von zum Teil beschädigten Straßenmöbeln. Ein insgesamt düsteres Erscheinungsbild.«
Die Gebühren für Außengastronomieflächen, aber auch für Werbeschilder, so genannte Dachaufsteller, sollen - zum ersten Mal seit 15 Jahren - angehoben werden - maximal um das 16-fache. Bezirksvorsteher Hans-Jürgen Franz (SPD): »Erhöhung ja, aber mit Augenmaß.« Deshalb, so der letztendlich auch beschlossene Antrag von SPD, CDU und Grünen, dürfe es 2009 keinen Gebühren-»Nachschlag« geben. Gisela George (FDP) zeigte sich insgesamt enttäuscht von dem neuen Regelwerk: »Ich hatte mir mehr Selbstbeschränkung im Schilderwald davon versprochen.« Insgesamt forderten die Bezirksvertreter auch Sanktionen bei permanenten Verstößen. Sie erfuhren von Reinhard Thiel (Amt für Verkehr), dass eine Genehmigung etwa zum Schildaufstellen widerrufen werden könne: »Das gilt auch dann, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden.« Wichtig war allen Politikern, dass die Tastrinnen frei gehalten werden: »Damit Blinde und Sehbehinderte sich zurecht finden können.«

Artikel vom 02.02.2007