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Pflege-Zuschlag ist rechtens


Düsseldorf (dpa). Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ist nach Ansicht des Düsseldorfer Sozialgerichts nicht diskriminierend. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit, befand das Gericht nach einem gestern veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatte eine Frau, die aus gesundheitlichen Gründen kinderlos geblieben war. Dies sei eine körperliche Behinderung, für die sie nun in der Sozialversicherung benachteiligt werde, argumentierte die Frau.
Dagegen befand das Gericht, der Zuschlag sei aus verfassungsrechtlicher Sicht sogar geboten, weil Eltern durch ihre Kinder eine Mehrbelastung tragen müssten. Diese Belastung trügen Kinderlose nicht, unabhängig von den Ursachen. Az.: S 10 R 409/05

Artikel vom 02.02.2007