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Immobilien zu Lebzeiten übertragen
Gerhard Slabon
Nach Einschätzung des Paderborner Rechtsanwalts und Steuerberaters Gerhard Slabon könnte die Politik den Richterspruch angesichts knapper Kassen zum Anlass nehmen, die Steuerbelastung deutlich zu erhöhen. Davon dürften insbesondere Immobilienbesitzer betroffen sein. Wer Immobilien besitzt, sollte an eine rechtzeitige Übertragung zu Lebzeiten zu den derzeit noch günstigen Bedingungen denken. Im Übertragungsvertrag kann sich der Schenker durch Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts oder einer dauernden Last wirtschaftlich und durch Regelung von Widerrufsrechten rechtlich absichern, rät Slabon, der Vorstand des Paderborner Erbrechtsforum e.V. ist.

Artikel vom 01.02.2007