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»Stinker« gewinnt Klage

British Airways muss Hotelkosten erstatten

British Airways ist gestern verurteilt worden.
Düsseldorf (dpa). Ein Flugpassagier, der wegen seines strengen Körpergeruchs aus einem Urlaubsflieger geworfen worden war, erhält Schadenersatz von der Fluggesellschaft. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) entschied gestern, dass British Airways dem Mann 260 Euro zahlen muss. Der Passagier, ein Anwalt, wollte 2005 von Hawaii nach Düsseldorf fliegen. Doch unmittelbar vor dem Start beschwerte sich eine Sitznachbarin beim Personal über den Schweißgeruch des Mannes. Da die Koffer bereits verstaut waren, konnte er sein Hemd nicht mehr wechseln. Daraufhin musste er das Flugzeug verlassen und verpasste dadurch auch seinen Anschlussflug. British Airways buchte ihn auf spätere Flüge um, was aber eine außerplanmäßige Übernachtung nötig machte.
Ursprünglich hatte der Kläger 2200 Euro Schadenersatz gefordert. Doch das OLG gab seiner Berufungsklage nach Angaben eines Gerichtssprechers nur teilweise statt. So muss British Airways (BA) die Hotelkosten von 259,25 Euro in Los Angeles zahlen. Eine Entschädigung für Verdienstausfall und »entgangene Urlaubsfreuden« sprach das Gericht dem Mann aber nicht zu. Az.: 18 U 110/06

Artikel vom 01.02.2007