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Ausbürgerung aufgehoben

Gebürtiger Türke darf deutschen Pass behalten


Bielefeld/Minden (hz). Ein 49 Jahre alter Bielefelder türkischer Abstammung darf die deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Das hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes Minden entschieden und damit der Klage des Mannes stattgegeben. Gleichzeitig wurde der von der Stadt Bielefeld verhängte Widerruf der Einbürgerung aufgehoben. Die Kommune hatte dem fünffachen Familienvater, der seit dem Jahr 1974 in Deutschland lebt, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen wollen.
Grund dafür: Der Deutsch-Türke war von März 1998 bis September 2000 Vorstandsmitglied eines Bielefelder Ortsvereins der Organisation Milli Görüs gewesen und hatte das bei seiner Einbürgerung verschwiegen. Der Verein Milli Görüs wird als islamistisch eingestuft.
Allerdings sah es das Verwaltungsgericht als nicht erwiesen an, dass der Kläger deutsche Behörden bewusst habe täuschen wollen. Die Richter der 11. Kammer folgten der Argumentation des Deutsch-Türken, dass ihm die Brisanz von Milli Görüs nicht bewusst gewesen sei. Zudem hätte seine Vorstandstätigkeit bei der Einbürgerung schon drei Jahre lang zurückgelegen, hieß es weiter. Selbst der Verfassungsschutz habe den 49-Jährigen, der sich vornehmlich um soziale und kulturelle Belange gekümmert hatte, schon aus seinen Akten gestrichen.

Artikel vom 02.02.2007