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Erbschaft wird neu besteuert

Verfassungsrichter verbieten günstige Bewertung von Immobilien

Karlsruhe (dpa). Die Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig und muss bis Ende 2008 neu festgelegt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit ist vor allem für künftige Erben von Immobilien vollkommen unklar, wie hoch ihre Steuerbelastung von 2009 an ausfallen wird.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werden Immobilien und Betriebsvermögen teilweise krass unterbewertet. Das führe zu willkürlichen Ergebnissen und verletze damit den Grundsatz der Gleichbehandlung. Bis Ende 2008 muss nun der Gesetzgeber für eine einheitliche und transparente Bewertung sämtlicher Vermögensarten bis hin zu land- und forstwirtschaftlichem Besitz sorgen.
Erstmals schreibt der Erste Senat des Verfassungsgerichts unter Vorsitz des Präsidenten Hans-Jürgen Papier fest, dass Grundlage der Besteuerung sämtlicher Vermögensarten der tatsächliche, einheitlich ermittelte Verkehrswert sein muss. In einem zweiten Schritt sei es aber durchaus zulässig, etwa Betriebsvermögen oder Immobilien zu bevorzugen, wenn dies durch Ziele des Gemeinwohls gerechtfertigt ist. Damit ist offen, ob beispielsweise Hauserben durch eine Neuregelung stärker zur Kasse gebeten werden.
Dem derzeitigen System bescheinigt das Gericht gravierende Brüche und Mängel. Bei bebauten Grundstücken führe das Bewertungssystem dazu, dass manche Immobilien mit nur 20, andere mit mehr als 100 Prozent ihres Verkehrswerts angesetzt würden. Dieser Bewertung hafte etwas Zufälliges und Willkürliches an.
Beim Betriebsvermögen monieren die Richter, dass große, ertragsstarke Betriebe sich nach den geltenden Regeln mit Hilfe von Abschreibungen und der Bildung stiller Reserven problemlos arm rechnen können. »Tendenziell wird gerade der Übergang des Betriebsvermögens von solchen Unternehmen gefördert, die der Entlastung am wenigsten bedürfen«, heißt es in dem Beschluss.
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www.bundesverfassungsgericht.de

Artikel vom 01.02.2007