01.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zweitwohnungssteuer

Alle Mitdenker an Bord!


Es gibt ihn also doch noch, den gesunden Menschenverstand: Die Richter der 11. Kammer am Verwaltungsgericht Minden haben einem früheren Marinesoldaten guten Chancen eingeräumt, am 14. Februar seine Klage gegen die Stadt Bielefeld zu gewinnen.
Die Kommune will das Appartement des Mannes als Zweitwohnung besteuern, weil sie seine Kajüte, die er sich auf einer Fregatte mit acht Kameraden geteilt hat, als Hauptwohnung eingestuft hatte. Eine schwankende Wohnung ohne Bad, Toilette, eigene Möbel, Teppiche, und Tapeten, eine Wohnung, die sich nicht einmal verschließen lässt und keine Privatsphäre ermöglich.
Vermutlich würden die Beamten, die den Steuerbescheid verschickt haben, in einer solchen engen Gemeinschaftsunterkunft nicht einmal ein Wochenende verbringen wollen. Und das zu Recht. Weil ein Neuntel einer 25-Quadratmeter-Kajüte eben keine Wohnung ist.
Wer aber nur eine »echte« Wohnung hat, kann folglich auch nicht zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. So könnte die Überlegung der Mindener Richter aussehen, wenn sie in zwei Wochen über den Fall zu entscheiden haben.
Wer weiß: Vielleicht ist der gesunde Menschenverstand bei der Stadt Bielefeld doch noch nicht über Bord gegangen, und sie zieht ihren Gebührenbescheid wieder zurück. Christian Althoff

Artikel vom 01.02.2007