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Erbschaftssteuer

Klarheit ins Gesetz bringen


Das Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftssteuer bestätigt, was viele schon ahnten und erhöht den Druck auf den Gesetzgeber, endlich geordnete und gerechte Verhältnisse zu schaffen. Der in Berlin im Wartestand befindliche Regierungsentwurf zur Reform dieser Steuer ist in bestimmten Teilen überarbeitungsbedürftig.
Keine leichte Aufgabe: Die Experten müssen Wege finden, um für Wertgegenstände aller Art eine Bemessungsgrundlage möglichst nahe am Verkehrswert zu erarbeiten. Klarheit schafft das Urteil darin, dass es künftig keine Unterschiede mehr zwischen Vermögenskategorien geben soll. Wichtig ist, dass das Gericht, Regelungen im Sinne einer Unternehmenskontinuität bei Erbfällen einfordert. Natürlich führt dies auch zu gewisser Ungleichbehandlung, die aber das höheres Ziel erlaubt.
Bislang war vorgesehen, dass bei der Vererbung von Betrieben für jedes Jahr der Betriebsfortführung ein Zehntel der Erbschaftsteuerschuld erlassen wird. Damit würde bei einer Betriebsfortführung über zehn Jahre die Erbschaftsteuer komplett entfallen.
Diesen Weg hat das Gericht nicht verstellt, und deshalb kann das überfällig neue Gesetz jetzt ganz schnell erarbeitet werden. Reinhard Brockmann

Artikel vom 01.02.2007