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Nebeneinkünfte an
das Land abführen


Karlsruhe (dpa). Im öffentlichen Dienst angestellte Professoren dürfen gezwungen werden, Nebeneinkünfte ab einer bestimmten Höhe an die Landeskasse zu überweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht wies mit der Entscheidung die Beschwerde eines rheinland-pfälzischen Wirtschaftsprofessors ab, der knapp 17 000 Euro aus seinen Nebenjobs an das Land abliefern sollte. Az: 2 BvR 1188/05

Artikel vom 31.01.2007