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10-Prozent-Hürde:
Klage abgewiesen


Straßburg (dpa). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat eine Klage gegen die Zehn-Prozent-Hürde bei Wahlen in der Türkei abgewiesen. Das Recht auf freie Wahlen werde dadurch nicht verletzt. Die Be-stimmung ziele darauf ab, »eine übermäßige parlamentarische Zersplitterung zu vermeiden und die Regierungsstabilität zu stärken«, erklärten die Richter in dem gestern bekannt gegebenen Urteil.

Artikel vom 31.01.2007