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»Sandabbau ist unerhörte Zumutung«


Zum Thema »Sandabgrabung im Sennestädter Ortsteil Heideblümchen« schreibt ein Leser:

»Ein schwarzer Tag für den Ortsteil Heideblümchen. Das Umweltamt (Dr. Manfred Dümmer) gibt bekannt, dass es die Sandabgrabung der Anstalt Bethel / Eckardtsheim am Abhang einer eiszeitlichen Düne im Landschaftsschutzgebiet (nach Landschaftsschutzgesetz Paragraph 21 eigentlich verboten!) gegen den Willen der Anlieger genehmigen wird. Das Recht des diakonischen Grundeigentümers Bethel auf materiellen Zugewinn (ein Priester im Kreis Paderborn hat das als ein Wunder: ÝSand zu KiesÜ oder ÝSand zu KohleÜ bezeichnet) stehe höher als die Lebensqualität der Bürger /Nachbarn in diesem Gebiet.
Die Menschen und die Umwelt werden hiervon nur schwerwiegende Nachteile haben. Für zwei Jahre eine doppelte Verlärmung (A 33 mit 55 Dezibel und dazu die Bagger - mit Spitzengeräuschen bis 127 Dezibel), was vom Umweltamt als zumutbar angesehen wird! Während des Trockenabbaus bis 4,30 Meter Tiefe entsteht eine zusätzliche Lärm-, Staub- und Abgasbelastung von zwei mal 150 Schwerlastern pro Tag auf dem Lorbeerweg und bei deren Weiterfahrt (Bremsen, Anhalten, Anfahren, Einfädeln) auch auf der Sender Straße beziehungsweise an der Krackser Kreuzung.
Während des Nassabbaus (dabei spült ein Saugbagger ein Sand-Grundwassergemisch unter der A 33-Trasse her auf ein Spülfeld auf der Düne an der Sender Straße) werden zwei mal 433 Schwerlaster pro Tag die Sender Straße und Krackser Kreuzung belasten. Für viele Jahre resultiert eine Mondlandschaft, deren Wasserfläche (eine braune Brühe) sofort und für immer als Schallreflektor den Autobahnlärm in Heideblümchen und der Rehobothsiedlung deutlich verstärken wird.
Für immer negativ und nie mehr zu korrigieren bleibt der gewaltige Eingriff ins Grundwasser. Das schon vor etlichen Jahren einmal geplante Baggerloch galt von Anfang an als ÝProblemÜ-See. Das Gefälle des Grundwasserspiegels hier in schrägem Gelände ist gegenüber allen bekannten Baggerseen in OWL etwa 35 mal größer (statt zwei bis vier Promille hat es am Lorbeerweg 75 Promille Gefälle), was ein ständiges Auslaufen von Grundwasser in den See aus dem oberen Steilufer mit Absenkung des Grundwassers in der Umgebung (bis 800 Meter) und ein mögliches Absterben von Vegetation / Bäumen zur Folge hat. Gleichzeitig bringt der Sandabbau einen Anstieg des Grundwasserspiegels im unteren Bereich des Sees mit sich, wodurch Vernässungen der Umgebung (Keller, Feuchtwiesen) eintreten. Unkalkulierbare Folgen wie ständiger Verlust von sauberem Grundwasser in den Strothbach durch einen Zwangsüberlauf des Sees, Starkregenfälle mit und ohne Vereisung und vieles andere mehr kommen hinzu. Auch die ungewöhnliche Tiefe von 24 Metern (Baggerseen sind in der Regel nur bis zehn Meter tief) wird keinen ÝNaturseeÜ, sondern einen sauerstoffarmen Faulschlammfänger zur Folge haben, der mit zusätzlich einsickernden Autobahnabwässern das Grundwasser bis auf seine größte Tiefe (Mergel) verschmutzen wird.
Eine Bereicherung für die Naherholung in Heideblümchen wird dieses tiefe Baggerloch nicht werden können. Der angeblich am ÝNaturseeÜ zu errichtende Rundwanderweg für die Bevölkerung war ohnehin nur eine veröffentlichte Irreführung des Umweltamtes zur Besänftigung der Anlieger (und auch der Bezirksvertretung?).
Das Umweltamt scheint seine Fürsorgepflicht für Bewohner und Landschaft in Heideblümchen nicht wahrnehmen zu wollen/ zu können. Die vorliegenden ÝfragÜwürdigen ÝGutÜachten (ÝgutÜ nur für den sie bezahlenden Unternehmer) sind alles andere als eine realistische Einschätzung der negativen Folgen des Sandabbaus und kommen durch Weglassen, Fehl- und Umdeutungen zu beschönigenden Ergebnissen. Selbst diese Prognosen bedeuten aber Höchstbelastungen für Natur und Bevölkerung, aber angeblich gerade noch gesetzlich zulässig. Ein Umweltamt, das auch die Lebensqualität von Menschen seiner Stadt und die Qualität seiner Landschaft schützen muss, darf so gestrickte Gutachten und die vielen unkalkulierbaren Risiken für die Zukunft nicht akzeptieren. Wir Anlieger - die das Baggerloch nach wie vor strikt ablehnen - werden nun auf den kostenträchtigen Weg von Gegengutachten und Anrufung der Gerichte zur Abwehr unserer Nachteile gezwungen. Betrachtet man den eigentlichen Grund unserer Belastungen - nämlich den Vorteil einer privaten christlichen Anstalt Bethel durch den beabsichtigten gewinnträchtigen Sandverkauf - dann ist das eine unerhörte / inakzeptable Zumutung!«
Dr. Wilhelm SCHWINDT
33689 BIELEFELD

Artikel vom 31.01.2007