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Martin Mücke: Strafjuristen sind zu naiv.

»Die Miete ist eine Dauerschuld«


»Säumige Mieter«, sagt Martin Mücke, Geschäftsführer des Vereins der Haus- und Grundeigentümer, »gab`s schon immer.« Mietnomadentum - Personen, die also nicht nur den Mietzins prellen, sondern auch das Wohneigentum beschädigen - ist ein Phänomen seit etwa drei Jahren. Mücke forderte gestern die Juristen in der Strafverfolgung nachdrücklich auf, »sich nicht mehr ins Bockshorn jagen zu lassen«. Wenn also ein Mieter nur eine Miete zahle, dann den Mietzins schuldig bleibe, gingen Richter und Staatsanwälte zu leichtgläubig davon aus, dass der Mieter guten Willens sei. Für diese Juristen sei der Vorsatz des Betruges trotzdem nicht nachzuweisen. Mücke: »Wir betrachten die Miete dagegen als Dauerschuldverhältnis.«
Im übrigen sei auch das zivilrechtliche Instrumentarium für Vermieter unzulänglich. »Es gibt kein Eilverfahren auf die Räumung einer Wohnung«, bemängelte der Haus-und-Grund-Geschäftsführer. Sofern ein Vermieter einen Mieter wegen rückständiger Mietschulden aus der Wohnung klagen wolle, dauere es doch mindestens »sechs Wochen von der Einreichung der Klageschrift bis zum Titel«. Und die Kosten müsse zudem allein der Vermieter tragen.uko

Artikel vom 30.01.2007