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Neue Satzung passierte
erste Gremien mit Erfolg

Werbeaufsteller sollen Rinne nicht blockieren


Bielefeld (bp). Die Neufassung der Gebührensatzung für Sondernutzungen wie das Aufstellen von Werbetafeln hat sowohl den Beirat für Behindertenfragen wie den Beirat für Stadtgestaltung passiert. Beide Gremien sagen ja auch zur geplanten Anhebung der Entgelte - der ersten seit 15 Jahren. Der Behindertenbeirat wünscht sich jedoch, dass in die Satzung ausdrücklich hinein geschrieben werden solle, dass Werbetafeln und so genannte Dachaufsteller nicht die Tastrinne in der Altstadt-Fußgängerzone blockieren dürfen - im Interesse von blinden und sehbehinderten Menschen.
In der Verwaltungsvorlage steht das nicht so buchstäblich, allerdings wird vorgeschrieben, dass die Aufsteller nur noch unmittelbar an der Ladenfassade platziert werden dürfen.
Die Kaufmannschaft Altstadt hatte sich gegen das Inkrafttreten der neuen Satzung ausgesprochen, weil sie die Gebühren, die speziell in einem zweiten Schritt von 2009 an erhoben werden sollen, für deutlich überhöht hält (das WESTFALEN-BLATT berichtete).
Die nächsten Gremien, die über die Satzung befinden, tagen am 1. Februar: die Bezirksvertretungen Mitte, Brackwede, Dornberg, Heepen, Jöllenbeck und Sennestadt.

Artikel vom 30.01.2007