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Gräfin klagt nach Trennung auf Titel


Bonn (dpa) Eine angeheiratete Gräfin hat die Stiftung Deutsches Adelsarchiv auf 20 000 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil sie nach der Trennung von ihrem gräflichen Ehemann aus dem Handbuch des Adels gestrichen worden ist. Die Klage liegt dem Bonner Landgericht vor, wie ein Sprecher gestern bestätigte.
Mit der Streichung aus dem Gotha, dem maßgeblichen Standardwerk über die Adelshäuser im Gebiet des ehemaligen Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, seien ihre Persönlichkeitsrechte gravierend verletzt worden, klagt die Gräfin. Nach geltendem Recht verlieren Ehefrauen adeliger Männer auch nach der Scheidung nicht ihren adeligen Namen.
Durch die Streichung im Handbuch sei sie in Verdacht geraten, dass sie sich den Namen erschlichen oder sich etwas anderes Schwerwiegendes habe zu Schulden kommen lassen, erklärte die Gräfin. Das verklagte Adelsarchiv mit Sitz in Sankt Augustin bei Bonn hielt dagegen, dass der Ehemann auf Entfernung seiner als bürgerlich geborenen Ex-Frau im Handbuch bestanden habe. Das Persönlichkeitsrecht des gebürtigen Grafen gehe vor.
Die erste Ausgabe des Adelsregisters stammt aus dem Jahre 1763 und wurde bis 1942 durch Neuauflagen (»Gothaisches Genealogisches Handbuch des Adels«) ständig aktualisiert und ergänzt. Es umfasst heute mehr als 135 Bände.

Artikel vom 30.01.2007