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Aktuelles Stichwort


Gewaltmonopol

Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet die nur den staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren. Dieses Prinzip aller modernen Staaten gilt als eine der Grundlagen für das Funktionieren des Rechtsstaates.
Die Idee des Gewaltmonopols sieht vor, dass die Angehörigen eines Gemeinwesens darauf verzichten, Selbstjustiz zu üben, also tatsächliche oder vermeintliche Rechte und Ansprüche durch individuelle Ausübung von Zwang durchzusetzen. Vielmehr übertragen sie deren Schutz und Durchsetzung ganz auf die staatlichen Justiz- und Exekutivorgane; also an Gerichte, Polizei und Verwaltung.
Die Rechtsordnung demokratischer Staaten kennt jedoch auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt etwa das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand).uko

Artikel vom 30.01.2007