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Das Schweizer Gericht ist am Zug

Der Fall Ullrich: Widersprüche um den angeforderten DNA-Abgleich

Bonn (dpa). Die Irrungen und Wirrungen im Doping-Fall Jan Ullrich, die ein angeblich weiter geplantes Comeback des Radprofis immer unwahrscheinlicher machen, nehmen zu.

Ein von der Bonner Staatsanwaltschaft im Betrugsfall gegen Ullrich geplanter DNA-Abgleich wird sich nach Angaben aus Bonn wegen des Einspruchs seiner Anwälte verzögern. Ullrich widersprach dieser Version postwendend durch eine Stellungnahme seines Sprechers Michael Lang.
Die Anwälte des ehemaligen T-Mobile-Kapitäns legten fristgerecht Einspruch gegen die Weitergabe des Erbmaterials aus der Schweiz nach Deutschland ein. Das bestätigte gestern der zuständige Bonner Staatsanwalt Fred Apostel. Dagegen ließ Ullrich über Lang mitteilen: »Meldungen, wonach Jan Ullrich die Herausgabe einer DNA-Probe durch seine Anwälte verweigert, sind unzutreffend. Es ist derzeit leider opportun, über Jan wider besseren Wissens nur noch negativ zu berichten. Das ist eine unerträgliche Kampagne, mit der einer der erfolgreichsten deutschen Sportler demontiert werden soll.«
Apostel erklärte dagegen: »Jetzt entscheidet das Schweizer Gericht über die weitere Verfahrensweise. Bei einer Entscheidung für die Weitergabe an uns hätten die Ullrich-Anwälte das weitere Recht der Berufung«. Das Prozedere könne bis zu eineinhalb Jahre dauern. Wegen des juristischen Schwebezustands könnte Ullrich, der sein letztes Rennen im Juni 2006 bestritt, theoretisch im Moment fahren. Der Tour-Sieger von 1997 hat aber weder eine Profi-Lizenz noch ein Team.
Ullrichs Anwälte und Berater haben alle Hände voll zu tun. In Bonn wird nach einer Anzeige der Bielefelder Rechts-Professorin Britta Bannenberg wegen Betrugs zum Nachteil seines ehemaligen Arbeitgebers T-Mobile ermittelt. In Hamburg laufen Untersuchungen wegen des Verdachts des Meineids in dem von dem Molekularbiologen und Doping-Experten Werner Franke angestrengten Verfahren. Dazu ermittelt der Schweizer Radsport-Verband.

Artikel vom 31.01.2007