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Peter Hartz vor Gericht

Ein viel zu kurzer Prozess


Oft schon hat Volkes Stimme ge- fordert, diesem oder jenem Verbrecher müsse ein »kurzer Prozess« gemacht werden. Bei Peter Hartz gab es diesen kurzen Prozess -Êaber aus Gründen der Zeitökonomie und ganz gegen die Meinung des Volkes.
Nicht nur hätte man gern etwas mehr erfahren von den Lustreisen und Sexpartys, für die Hartz riesige Geldsummen seines Arbeitgebers locker machte. Gern hätte man auch sein Gesicht im Gericht länger beobachtet -Êdas Gesicht eines feinen Herrn, dem man solchen »Schmuddelkram« normalerweise nicht zugetraut hat. Und sicher hätte das Publikum die Strafe höher angesetzt als »nur« mit zwei Jahren »auf Bewährung« und einer Geldstrafe in Höhe eines Jahreseinkommens.
Doch der Gerichtszug fuhr erst an. Nicht geklärt sind Schadensersatz-Forderungen von VW. Und bald rollt auch noch der »Volkertswagen«. . .
Dass Peter Hartz soviel Wut hervorruft, liegt auch an seiner politischen Rolle als Ideen- und Namensgeber für die Hartz-I-bis-IV-Reformen. Arbeitslose, die sich als seine Opfer fühlen, wollen den härter bestraft sehen, der mit ihrem Kleingeld so sorglos umging wie mit den großen Scheinen des Konzerns.
Für die Arbeitnehmer steht der VW-Manager am Pranger, der sich den Vorsitzenden des Betriebsrates gekauft hat, um an sich vernünftige Entscheidungen durchzusetzen. Wie soll ein neuer Volkert ihnen jetzt noch »Zumutungen« der Firmenleitung erklären? Bernhard Hertlein

Artikel vom 26.01.2007