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Hartz zahlt 576 000 Euro

Ex-VW-Personalchef zu abgesprochener Bewährungsstrafe verurteilt

Braunschweig (dpa). Ein umstrittener Justiz-»Deal« hat den früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz, eine Hauptfigur der Schmiergeldaffäre bei Volkswagen, vor einer Gefängnisstrafe bewahrt.
2,7 Millionen Euro Vermögen: Peter Hartz.

Im ersten Prozess der VW-Affäre verurteilte das Landgericht Braunschweig Hartz gestern wegen Untreue und Begünstigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe. Er muss etwa 576 000 Euro zahlen. Hartz hatte gestanden, den einflussreichen früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe »gekauft« zu haben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von etwa zwei Millionen Euro über zehn Jahre hinweg »bei guter Laune« halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig und heimlich gehandelt und Kontrollmechanismen abgeschafft.
Zweck sei es gewesen, sich das Wohlwollen des mächtigen Betriebsratschefs zu sichern. Zudem habe Hartz Volkert und dessen früherer Geliebten Adriana Barros weitere Zahlungen und Vergünstigungen, darunter teure Reisen, in Höhe von insgesamt etwa 600 000 Euro zukommen lassen.
Gegen Hartz spreche zwar die hohe Schadenssumme, sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer. Anzurechnen sei dem 65-Jährigen jedoch, dass er geständig gewesen sei und sich nicht persönlich bereichert habe.
Hartz war im Juli 2005 im Zuge der Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess ist erst der Beginn der juristischen Aufarbeitung des beispiellosen Skandals, der den Wolfsburger Autobauer zutiefst erschüttert hatte. Weitere Prozesse etwa gegen Volkert sind zu erwarten.
Der Hartz-Prozess wurde nach nur zwei Verhandlungstagen beendet. Bereits vor Prozessbeginn hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Strafobergrenze verständigt. Juristen sowie der Anwalt Volkerts hatten diese Urteilsabsprache kritisiert und von einem »Kuhhandel« gesprochen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte vor dem Hintergrund des Hartz-Prozesses einheitliche Regeln für Absprachen in Strafprozessen an. »Einen Handel mit der Gerechtigkeit« werde es aber nicht geben.
Hartz hatte vor Gericht monatliche Einkünfte von etwa 25 000 Euro sowie ein Anlage-Vermögen von 2,7 Millionen Euro angegeben. Das Landgericht verurteilte Hartz zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen mit jeweils 1600 Euro. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den monatlichen Einkünften sowie dem Vermögen. Hartz drohen aber zudem Schadenersatzforderungen des Wolfsburger Autobauers. Themen der Zeit:
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Artikel vom 26.01.2007